Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Privatkundinnen und Privatkunden sowie für Betriebe.
Stand:
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der unter ortswahl.de erreichbaren Vermittlungsplattform. Betrieben wird sie von Ortswahl, Inhaber Oskar Baker (nachfolgend „Ortswahl“).
(2) Nutzende sind entweder Privatkundinnen und Privatkunden, die eine Dienstleistung suchen, oder Betriebe, die Aufträge annehmen möchten. Betriebe handeln stets als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende Bedingungen der Nutzenden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Ortswahl ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) Ortswahl betreibt eine Plattform, über die Privatpersonen Auftragsanfragen einstellen und Betriebe diese Anfragen einsehen und annehmen können.
(2) Ortswahl wird nicht Vertragspartei des Werk-, Dienst- oder Kaufvertrags zwischen Kundschaft und Betrieb. Ortswahl schuldet weder die Ausführung der Dienstleistung noch deren Qualität, Termintreue oder Preis. Ein Vertrag über die eigentliche Leistung kommt ausschließlich zwischen der Kundschaft und dem jeweiligen Betrieb zustande.
(3) Ortswahl schuldet keinen Vermittlungserfolg. Es besteht kein Anspruch darauf, dass sich auf eine Anfrage überhaupt ein Betrieb meldet oder dass ein Auftrag zustande kommt.
§ 3 Nutzung durch Privatkundinnen und Privatkunden
(1) Suche, Profilansicht, Vergleich und das Stellen von Anfragen sind für Privatkundinnen und Privatkunden dauerhaft kostenlos. Ein Konto ist für eine Anfrage nicht erforderlich.
(2) Eine Anfrage ist unverbindlich. Es besteht keine Pflicht, einen Auftrag zu erteilen.
(3) Mit dem Absenden einer Anfrage willigen Sie ein, dass Ortswahl die Anfrage an passende Betriebe weiterleitet und Ihre Kontaktdaten an höchstens vier Betriebe herausgibt, die die Anfrage annehmen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(4) Angaben in einer Anfrage müssen zutreffend sein. Anfragen zum Schein, zu Wettbewerbszwecken oder zur Erhebung von Marktdaten sind unzulässig.
§ 4 Registrierung von Betrieben
(1) Die Registrierung und das Betriebsprofil sind kostenlos. Es fallen weder Grundgebühr noch Mindestlaufzeit an.
(2) Bei der Registrierung sind vollständige und zutreffende Angaben zu Firmierung, Anschrift, Kontaktdaten und angebotenen Leistungen zu machen. Änderungen sind unverzüglich im Profil zu aktualisieren.
(3) Der Betrieb sichert zu, über sämtliche für die angebotenen Leistungen erforderlichen Erlaubnisse und Eintragungen zu verfügen, insbesondere über die Eintragung in die Handwerksrolle, soweit das Gewerk zulassungspflichtig ist.
(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Für Handlungen unter seinem Zugang haftet der Betrieb, bis er einen Missbrauch anzeigt.
§ 5 Verifizierung
(1) Ortswahl prüft eingereichte Nachweise — insbesondere Gewerbeanmeldung und, soweit einschlägig, Handwerkskarte — und vergibt bei erfolgreicher Prüfung ein Prüfsiegel.
(2) Die Prüfung ist eine Plausibilitätsprüfung der vorgelegten Unterlagen. Sie ist keine Zusicherung fachlicher Eignung, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder Bonität und begründet keine Haftung von Ortswahl für die Leistungen des Betriebs.
(3) Ortswahl kann ein Prüfsiegel entziehen, wenn Nachweise entfallen, sich als unrichtig erweisen oder sich prüfungsrelevante Angaben ändern.
§ 6 Anfragen und Annahme
(1) Passende Betriebe erhalten eine Anfrage zunächst ohne die Kontaktdaten der Kundschaft. Sichtbar sind Leistung, Beschreibung, Postleitzahl, Ort, Entfernung sowie freiwillige Budget- und Fotoangaben.
(2) Der Betrieb entscheidet frei, ob er die Anfrage annimmt. Das Ablehnen einer Anfrage ist stets kostenlos und wirkt sich nicht nachteilig auf künftige Vermittlungen aus.
(3) Mit der Annahme kommt zwischen Ortswahl und dem Betrieb ein entgeltlicher Vermittlungsvertrag über die Freigabe der Kontaktdaten zu dieser einen Anfrage zustande. Die Freigabe erfolgt nach erfolgreicher Zahlung.
(4) Je Anfrage können höchstens vier Betriebe die Kontaktdaten erwerben. Ist diese Zahl erreicht, ist eine Annahme technisch nicht mehr möglich.
(5) Eine Anfrage kann nur innerhalb der im Dashboard angezeigten Frist angenommen werden.
§ 7 Vergütung
(1) Für die Freigabe der Kontaktdaten fällt eine einmalige Gebühr an. Ihre Höhe hängt vom Leistung ab und wird dem Betrieb vor der Annahme angezeigt.
(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Anfrageeingangs geltende Gebühr. Eine spätere Preisänderung wirkt sich auf bereits versendete Anfragen nicht aus.
(3) Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Ortswahl erhebt keine Provision auf den Wert des zwischen Kundschaft und Betrieb geschlossenen Vertrags.
(5) Ortswahl kann die Gebühren für die Zukunft ändern. Änderungen werden registrierten Betrieben mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mitgeteilt.
§ 8 Zahlung und Rechnung
(1) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Verfügbar sind Kreditkarte und PayPal sowie, je nach Gerät, Apple Pay und Google Pay.
(2) Die Gebühr ist sofort mit der Annahme fällig. Die Kontaktdaten werden erst nach bestätigter Zahlung freigegeben.
(3) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und stehen im Dashboard unter „Rechnungen“ zum Abruf bereit. Der Betrieb stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
§ 9 Erstattung
(1) Die Vermittlungsleistung ist mit der Freigabe der Kontaktdaten erbracht. Ein Anspruch auf Erstattung besteht insbesondere nicht, wenn kein Auftrag zustande kommt oder die Kundschaft sich für einen anderen Betrieb entscheidet.
(2) Ortswahl erstattet die Gebühr vollständig, wenn
- die Kontaktdaten aus technischen Gründen nicht freigegeben werden konnten,
- die Anfrage zwischen Zahlung und Freigabe die Höchstzahl von vier Kontaktvergaben erreicht hat, oder
- die Anfrage nachweislich missbräuchlich war, etwa als Scheinanfrage oder mit erfundenen Kontaktdaten.
(3) Missbräuchliche Anfragen sind innerhalb von 14 Tagen nach der Freigabe über den Support anzuzeigen. Anwaltlich zu prüfen: Frist und Nachweisanforderungen sind zu prüfen — eine zu kurze oder zu unbestimmte Ausschlussfrist ist in AGB gegenüber Unternehmern zwar eher zulässig, aber nicht unbegrenzt.
§ 10 Bewertungen
(1) Bewertungen müssen auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen und wahrheitsgemäß sein. Unzulässig sind insbesondere gekaufte, selbstverfasste oder durch Dritte veranlasste Bewertungen sowie Bewertungen von Wettbewerbern.
(2) Bewertungen, die sich einem über Ortswahl vermittelten Auftrag zuordnen lassen, werden als verifiziert gekennzeichnet.
(3) Ortswahl prüft Bewertungen vor der Veröffentlichung auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte und entfernt Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik. Eine Löschung allein wegen negativer Bewertung erfolgt nicht.
(4) Der bewertete Betrieb kann je Bewertung einmalig öffentlich antworten. Die Antwort ist nachträglich nicht änderbar.
§ 11 Pflichten und untersagte Nutzung
Untersagt sind insbesondere:
- unrichtige Angaben zur eigenen Person oder zum Betrieb,
- die Nutzung erlangter Kontaktdaten zu anderen Zwecken als der Bearbeitung der konkreten Anfrage, insbesondere zu Werbezwecken,
- die Weitergabe erlangter Kontaktdaten an Dritte oder deren Verkauf,
- das automatisierte Auslesen von Inhalten, insbesondere von Profil- und Bewertungsdaten,
- Maßnahmen, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigen.
Bei Verstößen kann Ortswahl Inhalte entfernen, den Zugang sperren und das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
§ 12 Inhalte und Nutzungsrechte
(1) Für hochgeladene Inhalte — Texte, Logos, Bilder — ist die hochladende Person verantwortlich. Sie sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere bei Fotos von Arbeitsproben auch über die Einwilligung abgebildeter Personen und der jeweiligen Auftraggeber.
(2) Mit dem Hochladen räumt sie Ortswahl ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Inhalte auf der Plattform sowie zu deren Bewerbung darzustellen. Das Recht endet mit der Löschung des Inhalts, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 13 Haftung
(1) Ortswahl haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ortswahl nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Seite regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Ortswahl haftet nicht für die Erbringung, Qualität, Rechtzeitigkeit oder Mangelfreiheit der Dienstleistung selbst. Ansprüche daraus sind ausschließlich gegen den ausführenden Betrieb zu richten.
(4) Ortswahl haftet nicht für die Richtigkeit der von Nutzenden eingestellten Angaben.
§ 14 Verfügbarkeit
Ortswahl bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nachfrageschwache Zeiten gelegt.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Für Betriebe genügt die Löschung des Kontos.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bereits gezahlte Gebühren für freigegebene Kontaktdaten werden bei Kündigung nicht erstattet.
§ 16 Widerrufsrecht
Betriebe handeln als Unternehmer; ihnen steht ein Verbraucherwiderrufsrecht nicht zu.
Anwaltlich zu prüfen: Für Privatkundinnen und Privatkunden ist zu klären, ob ein Widerrufsrecht besteht. Die Nutzung ist zwar unentgeltlich, jedoch erfasst § 312 Abs. 1a BGB auch Verbraucherverträge über digitale Dienstleistungen, bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt. Bejaht man das, sind eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular erforderlich. Diese Frage ist vor dem Start verbindlich zu entscheiden — eine fehlende Belehrung verlängert die Widerrufsfrist erheblich und ist abmahnfähig.
§ 17 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Ortswahl kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist.
(2) Registrierte Nutzende werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widersprechen sie nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite das Nutzungsverhältnis kündigen. Anwaltlich zu prüfen: Änderungsklauseln mit Zustimmungsfiktion sind gegenüber Verbrauchern seit BGH XI ZR 26/20 stark eingeschränkt. Die Klausel ist in dieser Form für den Verbraucherbereich vermutlich zu weit gefasst und muss überarbeitet werden.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Nutzende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Ortswahl. Anwaltlich zu prüfen: Gegenüber Verbrauchern ist eine Gerichtsstandsvereinbarung unwirksam; die Klausel darf sich daher nicht auf sie erstrecken.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.